„Lieber 1000 Freund:innen im Rücken als eine Bank im Nacken“
Gemeinschaftlich ein Haus bauen, um darin als Mieter:innen zu leben und es für kommenden Mieter:innengenerationen als bezahlbaren Wohnraum zu erhalten – woher kommt das Geld dafür? Die Finanzierung stützt sich auf folgende Möglichkeiten:-
Nachrangdarlehen
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Darlehen bei der KfW und GLS-Gemeinschaftsbank
- Förderungen
WAS SIND NACHRANGDARLEHEN?
Nachrangdarlehen sind Darlehen, die einem Projekt von Privatpersonen oder Gruppen (z. B. Vereinen) mit qualifiziertem Rangrücktritt zur Verfügung gestellt werden. Zwischen Darlehensgeber:in und Haus-GmbH wird dazu ein Vertrag abgeschlossen, in dem Kreditsumme, Verzinsung, Kündigungsfrist und ggf. Laufzeit festgelegt werden. Zinsgünstige Nachrangdarlehen sind für die Wohnkultur GmbH i.G. – unserer Haus-GmbH essentiell, um sozialverträgliche Mieten zu ermöglichen.Was haben Sie davon?
Für Geldgeber:innen sind Nachrangdarlehen eine transparente, soziale und nachhaltige Geldanlage ohne Umweg über die Bank. Während bei anderen Anlageformen wie Sparbuch oder Aktienfonds oft unklar ist, was mit dem eigenen Geld passiert und was damit finanziert wird, ist das Darlehen für die Wohnkultur GmbH i.G. zweckgebunden: Es unterstützt ein gemeinschaftliches Wohnprojekt mit dem Ziel dauerhaft einen ökologischen, nachhaltigen, solidarischen und selbstverwalteten bezahlbaren Wohnraum für Mieter:innen zu schaffen. Wir informieren Sie regelmäßig, wie sich das Haus entwickelt. Sie können vor Ort sehen, wo und wie Ihr Geld verwendet wird. So bleibt Ihre Geldanlage transparent und Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Geld für einen sozialen Zweck „arbeitet“. Weil keine Bank mitverdient, erhalten Sie außerdem den vollen Zins ohne Abzüge. Alle anfallenden Kosten trägt das Projekt. Durch klare Regelung der Kreditbedingungen und unsere Selbstverwaltung bleiben die Verwaltungskosten niedrig.Anlagevolumen und Prospektpflicht
Die Annahme von Nachrangdarlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz. Die Wohnkultur GmbH i.G. ist demnach Emittentin von verschiedenen Vermögensanlagen, die sich durch ihren Zinssatz unterscheiden. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 € oder aber 20 Direktkredite angeboten. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz. Das Wissen über diese Art der Finanzierung haben wir vom Mietshäuser Syndikat bekommen. Hier sind bereits rund 160 Mietshäuser – eigenständig und doch gemeinsam organisiert – in denen das Konzept einer Finanzierung über Direktkredite schon vielfach realisiert werden konnte.Fragen? Interesse? Kontaktieren Sie uns!
Was ist im Kreditvertrag geregelt?
Kreditnehmerin
Kreditnehmerin ist die Wohnkultur GmbH i.G.Kreditbetrag
Direktkredite können ab einer Höhe von 500 € gewährt werden. Neben einmaligen Kreditzahlungen können Sie Teilzahlungen mit uns vereinbaren.Verzinsung
Unabhängig von Höhe und Laufzeit können Sie Ihren Direktkredit entweder zinslos oder festverzinst gewähren. Dabei können Sie aus unterschiedlichen Angeboten mit aktuell bis zu 1,5% Zinsen auswählen. Sie entscheiden, ob Sie die Zinsen dem bereits angelegten Betrag zuschlagen oder jährlich ausbezahlt haben wollen. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Mitteilung über den Kontostand, Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls über Zinserträge. Es fallen keinerlei Verwaltungskosten für Sie an. Wir können keine hohen Zinsen zahlen, weil wir den sozialen Charakter des Projekts erhalten wollen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft bezahlbare Mieten.Kündigungsfrist
Nachrangdarlehen können unbefristet mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten oder mit befristeter Laufzeit (ab 1 Jahr) vereinbart werden. Kredite mit langen Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen sind hilfreich, weil sie hohe Planungssicherheit und niedrigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Gerade bei hohen Krediten sowie in Kauf- und Bauphasen des Projekts ist das für uns wichtig. Gleichzeitig ist uns ein fairer Umgang mit unseren Unterstützer:innen wichtig. Wir werden uns daher immer bemühen, eine gewünschte Rückzahlung der Gelder auch vorzeitig und unbürokratisch zu ermöglichen.Rangrücktrittsklausel
Nachrangdarlehen sind Darlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel. In der Klausel wird festgelegt:-
dass im Falle einer Insolvenz zunächst alle anderen Gläubiger, insbesondere die Banken, ihr Geld zurück bekommen, bevor Darlehensgeber:innen bedient werden,
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dass die Tilgung oder die Auszahlung von Zinsen nicht möglich ist, wenn das Projekt dadurch zahlungsunfähig würde.
Zweck
Nachrangdarlehen sind eine wichtige Säule bei der Finanzierung des Grundstückskaufs sowie dem Bau der Häuser. Sie ermöglichen die Schaffung von bezahlbarem, selbstverwaltetem Wohnraum in Gemeineigentum, der dauerhaft dem Immobilienmarkt entzogen ist und werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Wir informieren Sie gerne bei einem Telefonat oder persönlichen Treffen über die Risiken einer Kreditvergabe und besprechen Ihre Wünsche hinsichtlich Zinsen, Kündigungsfristen und Laufzeit. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier oder am Ende der Seite.Die Vorteile von Nachrangdarlehen im Überblick
Für Darlehensgeber:innen-
Investition in ein lokales, sozial und ökologisch nachhaltiges Projekt – wissen, wo und wie das eigene Geld eingesetzt wird
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Beitrag gegen steigende Mieten – unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der dem Markt auf Dauer entzogen ist
- Flexible Konditionen – Kredite ab etwa 500 €, individuelle Vereinbarung von Kündigungsfristen und Auswahl zwischen unterschiedlichen Angeboten mit fester Verzinsung
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Direktkredite dienen als Eigenkapitalersatz – Hausbewohner:innen müssen Eigenkapital nicht allein aufbringen
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Meist günstigere Kreditzinsen, weil keine Bank an der Kreditvergabe verdient
- Darlehensgeber:innen sind Unterstützer:innen – es entsteht ein Netzwerk von Menschen, die sich dem Projekt verbunden fühlen
Wie viel Sicherheit gibt es?
Das Nachrangsdarlehen und die Zinsen werden über die Mieteinnahmen refinanziert. Bankübliche Sicherheiten können wir Ihnen aber nicht bieten. Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt: Im Falle einer Insolvenz des Projekts werden Darlehensgeber:innen nachrangig behandelt, d. h. wir sind verpflichtet, zuerst alle anderen Gläubiger zu bedienen. Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass ein Darlehen gar nicht zurückgezahlt werden kann (Totalverlust). Zum Schutz des Projekts und der Darlehensgeber:innen ist eine Rückzahlung des Darlehens oder eine Auszahlung der Zinsen außerdem nicht möglich, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde und andere Verbindlichkeiten nicht bedienen könnte. In den Worten des Gesetzgebers: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, Erträge aus Direktkrediten im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu wird einmal jährlich oder jederzeit auf Anfrage eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen ausgestellt. Für Nachrangdarlehen gilt das Vermögensanlagegesetz.Trotzdem gibt es einiges, das uns vertrauenswürdig macht:
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Solidarische Gemeinschaft: Wir sind Teil des Mietshäuser Syndikats, unter dessen Dach seit über 25 Jahren viele gut funktionierende und von vielen Menschen getragene Projekte existieren. Erfahrene Berater:innen unterstützen uns und wir können auf das Wissen der bestehenden Projekte zurückgreifen.
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Realistische Finanzplanung: Unser Finanzierungsplan wurde in Abstimmung mit dem Mietshäuser Syndikat erstellt, die Kalkulation beruht auf der tatsächlichen Ertragskraft des Mietshauses.
- Lokale und transparente Geldanlage: Die Darlehensgeber:innen bekommen regelmäßige Informationen über den Stand des Projektes und können jederzeit sehen, was mit ihrem Geld geschieht.
Unterstützer:in werden
Wenn Sie sich vorstellen können, uns mit einem Darlehen zu unterstützen oder noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne genauer über unser Projekt und die Darlehensmöglichkeiten:-
per E-Mail an kontakt@wohnkultur.haus
- im persönlichen Gespräch. Termine können per E-Mail oder direkt über das Kontaktformular vereinbart werden.